Im Wortlaut
Paragraph 2.
Jeder hat folgende Grundfreiheiten:
- die Gewissens - und Religionsfreiheit;
- die Gedanken, Glaubens -, Meinungs - und Äußerungsfreiheit, wozu auch die Freiheit der Presse und der sonstigen Kommunikationsmedien gehört;
- das Recht, sich friedlich zu versammeln, und
- die Vereinigungsfreiheit.