PROJEKTS GRUNDFREIHEITEN --  Charta der Rechte und Freiheiten
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Gesetzliche Rechte
Oberster Gerichtshof von Kanada

Im Wortlaut

Paragraph 7.
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person und das Recht, daß diese ihm nicht entzogen werden, außer im Einklang mit den fundamentalen Rechtsprinzipien.
Paragraph 8.
Jeder hat das Recht, vor unangemessener Durchsuchung oder Beschlagnahme sicher zu sein.
Paragraph 9.
Jeder hat das Recht, nicht willkürlich festgenommen oder inhaftiert zu werden.
Paragraph 10.
Bei Festnahrne oder Inhaftierung hat jeder das Recht,
a) umgehend von den Gründen dieser Maßnahme in Kenntnis gesetzt zu werden,
b) sich unverzüglich rechtlichen Beistand zu beschaffen und diesem Weisungen zu erteilen, und davon unterrichtet zu werden, daß er das darf, und
c) die Rechtsgültigkeit der Verhaftung im gerichtlichen Haftprüfungsverfahren überprüfen zu lassen und freigelassen zu werden, wenn sich die Verhaftung als ungesetzlich erweist.
Paragraph 11.
Wer einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht,
a) ohne unangemessenen Verzug die bestimmte ihm zur Last gelegte Straftat genannt zu bekommen,
b) innerhalb einer angemessenen Frist vor Gericht gestellt zu werden,
c) in dem Verfahren gegen ihn wegen dieser strafbaren Handlung nicht zur Zeugenaussage gezwungen zu werden,
d) als unschuldig betrachtet zu werden, solange er nicht nach dem Gesetz in einem fairen und öffentlichen Verfahren von einem unabhängigen und unparteiischen Gerichtshof für schuldig befunden worden ist,
e) nicht ohne hinreichenden Grund die Freilassung gegen Leistung einer angemessenen Sicherheit verweigert zu bekommen,
f) unter Mitwirkung von Geschworenen abgeurteilt zu werden, wenn die strafbare Handlung mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer schwereren Strafe bedroht ist, ausgenommen die Fälle von strafbaren Handlungen nach dem Militärstrafrecht, die vor ein Militärstrafgericht kommen,
g) nicht einer Handlung oder Unterlassung für schuldig befunden zu werden, sofern diese Handlung oder Unterlassung nicht zur Zeit ihrer Begehung eine strafbare Handlung nach kanadischem oder internationalem Recht darstellte oder nach den von der Völkergemeinschaft anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen als strafbar angesehen wurde,
h) nach rechtskräftigem Freispruch nicht erneut wegen derselben Straftat vor Gericht gestellt zu werden und nach rechtskräftiger Verurteilung und Bestrafung nicht erneut wegen derselben Straftat vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden, und
i) wenn er der strafbaren Handlung für schuldig befunden wird, die vom Gesetz angedrohte Strafe sich aber in der Zeit zwischen der Begehung der Tat und der Verurteilung des Täters geändert hat, nur die geringere Strafe auferlegt zu bekommen.
Paragraph 12.
Jeder hat das Recht, keiner grausamen und unüblichen Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden.
Paragraph 13.
Wer in einem Verfahren als Zeuge aussagt, hat das Recht, daß etwaige von ihm gemachte und ihn selbst belastende Aussagen nicht dazu benutzt werden, ihn in einem anderen Verfahren anzuschuldigen, außer in einem Strafverfahren wegen Meineids oder wegen sich widersprechender Zeugenaussagen.
Paragraph 14.
Parteien oder Zeugen in irgendwelchen Verfahren, die die Verhandlungssprache nicht verstehen oder nicht sprechen oder die taub sind, haben Anspruch auf den Beistand eines Dolmetschers.

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